Ortsbürgergemeinde, Bürgergeschlechter und Dorfnamen

Die Ortsbürgergemeinde gestern und heute

Bürger und Hintersassen

Zur Zeit der Habsburger gab es, was die rechtliche Stellung der Einwohner betraf, zwei Kategorien von Dorfbewohnern: die Angehörigen der (alteingesessenen) Bürgergeschlechter – sie machten den weitaus grössten Teil der Einwohnerschaft aus – und die Hintersassen. Im Gegensatz zu den Bürgern waren die Hintersassen in ihren politischen Rechten auf lokaler Ebene stark eingeschränkt. Sie besassen an den Gemeindeversammlungen kein Stimmrecht und waren von der Nutzung der Gemeindegüter, etwa des Waldes, ganz oder teilweise ausgeschlossen.

Das Ortsbürgerwesen im Kanton Aargau

Die Kantonsverfassung von 1814 führte in den Gemeinden neben der Bürgerversammlung zusätzlich eine Versammlung aller im Dorf wohnenden stimmberechtigten Kantonsbürger ein. Diese wählte den Gemeinderat und konnte u.a. Steuern beschliessen. Im Laufe der Zeit verlagerten sich immer mehr Kompetenzen von der Ortsbürgergemeinde (OBG) zur Einwohnergemeinde (EWG), die seit 1866 weitgehend voneinander unabhängig sind, jedoch steht der Gemeinderat der EWG als auch der OBG vor. Der OBG verblieben die Verwaltung des Bürgergutes und die Verantwortung für das Armenwesen.

Seit 1804 konnte im Aargau jeder armengenössige Bürger auf die Unterstützung seiner Heimatgemeinde zählen, gleich ob er dort oder auswärts wohnte. Das Armengesetz von 1936 übertrug diese Unterstützungspflicht der EWG. Diese Neuerung erforderte eine Revision des Bürgerrechtsgesetzes von 1824, das ausschliesslich der OBG die Kompetenz zuwies, Personen das Bürgerrecht zu erteilen. Die von den Neubürgern zu entrichtende Einkaufssumme floss je hälftig in den Schul- und den Armenfonds der Gemeinde. Nach dem Inkrafttreten des neuen Armengesetzes 1936 profitierte eine OBG nicht mehr von den Einkaufsgeldern, da die Schul- und Armengüter nun den EWG unterstanden. Andererseits hatte ein neuer Ortsbürger weiterhin Anrecht auf den Bürgernutzen. Für die OBG eine unbefriedigende Situation. 1941 genehmigte der Aargauer Souverän ein neues Bürgerrechtsgesetz, das die Zweiteilung des Bürgerrechts einführte. Geschaffen wurde ein unabhängig vom Ortsbürgerrecht bestehendes Einwohnerbürgerrecht. Lässt sich beispielsweise ein Ausländer in Eiken einbürgern, so erhält er lediglich das Einwohnerbürgerrecht. Die Ortsbürger können jedoch weiterhin Personen das Ortsbürgerrecht verleihen. So führte die OBG Eiken 2010 im Rahmen des Jubiläums «850-Jahre Eiken» eine Einbürgerungsaktion durch. Zuvor war das Ortsbürgerreglement entsprechend überarbeitet worden. Erfreulicherweise haben einige Einwohner das Ortsbürgerrecht erworben. Im März 2019 zählte Eiken 233 Ortsbürger, davon 120 Frauen.

Aktivitäten

Der Bedeutungsverlust der OBG nährt im Aargau immer wieder Bestrebungen, das Vermögen dieser Institutionen zugunsten einer breiteren Öffentlichkeit anzuzapfen; andere sehen in den Bürgergemeinden gar einen alten Zopf, den es ganz abzuschneiden gilt. Doch garantiert die seit 1981 geltende Kantonsverfassung die OBG und umschreibt im Artikel 104 deren Stellung und Aufgaben:

Die Ortsbürgergemeinden verwalten das Ortsbürgergut, unterstützen die Einwohnergemeinden und fördern das Kulturleben.

Und das ebenfalls 1981 in Kraft getretenen Ortsbürgergemeindegesetz definiert die Ortsbürgergemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit beschränkter Zweckbestimmung und weist ihnen folgende Aufgaben zu:

  • 1. Die Ortsbürgergemeinden haben in erster Linie die Aufgabe der Erhaltung und der guten Verwaltung ihres Vermögens (Grundstücke, Stiftungen, Kapitalien usw.).
  • 2. Sofern ihre Mittel, vor allem der Ertrag ihres Vermögens, ausreichen, obliegen ihnen im Weiteren:
  • a. Förderung des kulturellen Lebens sowie Unterstützung kultureller und sozialer Werke;
  • b. Mithilfe bei der Erfüllung von Aufgaben der Einwohnergemeinde;
  • c. Erfüllung von Aufgaben, die sie sich selber stellen.

Abgeschafft wurde hingegen der früher einst bedeutsame Bürgernutzen (Holzabgabe). Das Gesetz verbietet den OBG die kostenlose Abgabe von Naturalien wie Brennholz oder gar die Auszahlung von Geldbeträgen an die Bürger.

Kleinere «Gaben» an die Ortsbürger sind jedoch zulässig. So lädt die Eiker OBG ihre Bürger jeweils zu einem gemütlichen Grillanlass im Waldhaus ein. Zur Tradition geworden ist die Waldbereisung, zu der die OBG alle zwei Jahre die gesamte Dorfbevölkerung einlädt. Nach einem informativen Rundgang im Wald werden die Teilnehmer beim Waldhaus verpflegt. Der Anlass wird geschätzt und gut besucht und trägt zur Festigung der Dorfgemeinschaft bei.

Im Jahre 2009 gab es auch in Eiken Bestrebungen, die OBG aufzulösen und ihr Vermögen der Einwohnergemeinde zuzuführen. Nach verschiedenen Voten zu Gunsten der OBG lehnten Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung die Abschaffung der OBG ab. Im Juni 2009 wurde eine Ortsbürgerkommission geschaffen, der damals Alex Dinkel, Beat Schwarb, Benedikta Brutschi, Marcel Jegge und Gemeinderätin Yvonne John angehörten. Das Gremium diskutiert Aktivitäten der OBG und berät den Gemeinderat im Bereich des Ortsbürgerwesens.

Die OBG steht finanziell auf gutem Fuss. Dies erlaubt immer wieder Aktivitäten zum Wohl der Gemeinde, ganz im Auftrag der Kantonsverfassung. So wurde im Jubiläumsjahr 2010 ein Jubiläumsweg erstellt, ein Grillplatz geschaffen und beim Gemeindehaus ein Jubiläumsbaum gepflanzt. Auch wenn unser Dorfname nichts mit den mächtigen Eichen zu tun haben soll, gedeihen diese in unseren Waldungen im Hard bestens. Im Rahmen des Jubiläumsjahres wurden daher 850 Bäume gepflanzt, wovon ein grosser Teil Eichen im Hardwald. Auch wurde im Haufgarten für die Einwohner eine Obstbaumanlage angelegt.

2011 und 2012 unterstützte die OBG von Kurt Villinger geführte Flurbegehungen, die geschichtlichen Spuren im Tal folgten. Dabei standen die Steinbrüche und das Hohlwegsystem im Vordergrund.

Der Ortsbürgerbesitz

Das Thema Wald lag den Ortsbürgern schon immer am Herzen. Im Jahre 2014 startete mit der Gründung der Bodenverbesserungsgenossenschaft die Vorplanung der Modernen Melioration Eiken. Die Frage, ob die Waldparzellen mit einbezogen werden, blieb anfänglich offen, da schon seit einigen Jahren der Kanton eine Regulierung des Waldes nicht mehr subventionierte und die Grundbesitzer daher die Vermessungs- und Neuvermarkungskosten selber zu tragen hätten.

In den folgenden Jahren kaufte die OBG diverse Waldparzellen von Privatbesitzern, deren Interesse am Wald fehlte. Diese Aktion hatte zum Ziel, einen möglichst positiven Einfluss auf die Waldregulierung zu nehmen.

Im Jahre 2018 war die OBG mit über 16 ha Wald klar die grösste Waldbesitzerin. An der Herbstversammlung genehmigten die Ortsbürger einen grosszügigen Kredit, um die fehlenden kantonalen Subventionen zu übernehmen. Konkret wurden alle Planungsaufwände des Ingenieurbüros von der Ortsbürgerkasse finanziert. Mit dieser finanziellen Entlastung sollten möglichst viele private Waldbesitzer die Regulierung des Waldes freiwillig mitmachen.

Neben Wald besitzt die OBG auch Liegenschaften. 2001 folgte die Ortsbürgergemeindeversammlung einem Antrag und schenkte der Einwohnergemeinde die Trotte.

Mit dem gekauften Land am Rössliweg sicherte sich die OBG 2010 ein Stockwerk in der dortigen Überbauung im Dorfzentrum. In die von der OBG vermieteten Geschäftsräume zogen der Arzt Guido Casagrande und die Vinzenz Apotheke ein. Dadurch ging der langersehnte Wunsch der Bevölkerung nach einem Arzt und einer Apotheke im Dorf in Erfüllung.

2011 wurde das Ortsbürgerland im Industriegebiet an die Häring & Co. AG zur Errichtung einer Holzbaufirma verkauft.

2015 genehmigte die Ortsbürgergemeindeversammlung den Kauf des Postgebäudes von der Erbschaft Arthur Hüsser.

Johann Berger vor der damaligen Post 1964, die heute der Ortsbürgergemeinde gehört. (Bild: zVg Josef Berger)

Johann Berger vor der damaligen Post 1964, die heute der Ortsbürgergemeinde gehört. (Bild: zVg Josef Berger)

Familiennamen, Bürgergeschlechter und deren Wappen

Im 11. Jahrhundert fingen die Adligen an, sich von den Leuten geringeren Standes dadurch zu unterscheiden, dass sie sich als Zunamen den Namen ihres Wohnsitzes oder eines Lehens beilegten. Diesem Beispiel folgte nach und nach die übrige Bevölkerung. Die Familiennamen der ländlichen Bevölkerung entstanden im Laufe des Spätmittelalters (13.–15. Jahrhundert). Vorher dienten in Rechtsquellen meist der Taufname und die Herkunft der Person zur Identifikation. Mit der Zeit kamen feste Nachnamen für die Mitglieder derselben Familie in Gebrauch. Im 15. Jahrhundert war der Übergang zu Doppelnamen vollzogen. Die Geschlechternamen haben verschiedene Ursprünge. Ihnen liegen etwa der Herkunftsort, eine Berufsoder Amtsbezeichnung, ein persönliches Merkmal, ein Vorname oder ein Übername zugrunde. Die Herkunft und Bedeutung mancher Familiennamen sind unbekannt oder zumindest unklar.

Die Überlieferung unserer Familiennamen verdanken wir den Kirchenbüchern und den Zivilstandsregistern. Das Konzil von Trient (1545–1563) erliess Reformdekrete über die Pfarreien. U.a. wurden Tauf-, Ehe- und Sterberegister eingeführt. Bis diese Weisungen in den einzelnen Pfarreien umgesetzt wurden, verging eine geraume Zeit. In unserer Pfarrei datieren die ältesten noch vorhandenen Kirchenregister in die Zeit um 1640. 1874 übertrug die Bundesverfassung die Registerführung den neu geschaffenen Zivilstandsämtern der Gemeinden.

Im Aargau wurden ab 1818 auf Verfügung des Regierungsrates neben den kirchlichen Registern auch Ortsbürgerregister geführt. Alle innerhalb und ausserhalb der Gemeinde lebenden Ortsbürger mussten in die Register aufgenommen werden. Demzufolge sind in diesen ersten Ortsbürgerregistern auch Personen verzeichnet, die noch um die Mitte des 18. Jahrhunderts geboren wurden.

Der Namensschreibung wurde im 17./18. Jahrhundert keine grosse Beachtung geschenkt. Oft wird im gleichen Register oder Dokument der Name einer Person verschieden geschrieben. Bis ins 19. Jahrhundert hinein war es üblich, dem Familiennamen weiblicher Personen die Silbe «in» anzuhängen (Schwarbin, Rohrerin usw.).

Heute noch in Eiken vertretene traditionelle Bürgergeschlechter und deren Wappen

Die Wappen der dörflichen Familien sind zumeist Neuschöpfungen aus der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg. Damals herrschte ein eigentlicher «Wappenboom », und Staatsarchivar Nold Halder entwarf ab 1947 im Auftrag von Bürgern zahlreiche Familienwappen. Bei den Eiker Ortsbürgerwappen basiert einzig das Dinkel-Wappen auf einer älteren Vorlage von 1793. Die hier abgebildeten Wappen stammen aus der Wappendokumentation des Aargauer Staatsarchivs (StAAG Doku-763). Sie sind von Hand gezeichnet und koloriert.

Bachofer

Bachofer

Ist eines unserer ältesten Dorfgeschlechter; zuerst Bachofen geschrieben.

Berger

Berger

Im alten Eiker Jahrzeitenbuch bereits 1493 erwähnt. Der Name ist weit verbreitet und stammt aus Deutschland oder Österreich.

Brutschi

Brutschi

Dieses Geschlecht war im 17./18. Jahrhundert bei uns recht zahlreich. Es kommt in einigen Gemeinden des Kantons vor, ferner in den Kantonen Bern, Basel und Zürich. 1622 erwähnt ein Gerichtsprotokoll einen Martin Brutschin aus Eiken. Im 1641 beginnenden Taufregister ist der Familienname zahlreich verzeichnet. Im 17. Jahrhundert waren die Brutschi im südlichen Schwarzwald, u.a. in Dogern und Hochsaal, vertreten, woher auch die Eiker Brutschi stammen dürften.

Bussinger

Bussinger

Der Name soll sich auf den beim Bergsturz von Goldau 1806 verschütteten Weiler Busingen beziehen. Bussinger gibt es auch in den Kantonen Basel-Land, Basel-Stadt, Zürich und in der Innerschweiz. Die Businger von Wittnau stammen aus Stans.

Dinkel

Dinkel

Diesen Geschlechtsnamen finden wir noch in den Kantonen Basel- Stadt, Genf, Thurgau, Waadt und Zürich. Teilweise stammen die dortigen Namensträger oder ihre Vorfahren aus Eiken oder Sisseln, ebenso aus Deutschland, wo der Name auch verbreitet ist. Der Name ist ohne Zweifel auf die frühere Hauptgetreideart Korn (Dinkel) zurückzuführen. Entsprechend führen die Dinkel von Eiken drei Ähren im Wappen. Dinkel ist vielleicht das älteste Eiker Geschlecht. Auf jeden Fall das bedeutendste, denn kein anderes Geschlecht hat in den früheren Jahrhunderten in unserem Dorf so viel Macht und Einfluss ausgeübt.

Giess

Giess

Nach dem schweizerischen Familiennamenbuch ist Giess ein in der Schweiz verbreitetes Geschlecht. Es existiert ausser bei uns noch in den Kantonen Basel-Stadt, Appenzell-Ausserrhoden und Thurgau. Die Thurgauer Giess stammen aus Deutschland. Der Name leitet sich von einem Giessmann oder Giesser in einer Giesserei oder Schmelzerei ab.

Jegge

Jegge

Von diesem Namen liegen zahlreiche Schreibweisen vor: Jecki, Jeckin, Jäckhin, Jäggi, Jegin, seit ca. 1922 einheitlich Jegge. Jegge gibt es auch in den Kantonen Basel-Stadt und Zürich. Meistens sind es Bürger von Eiken oder Sisseln und Doppelbürger.

John

John

Gab es ausser bei uns noch in den Kantonen Basel-Stadt, Bern, Genf, St. Gallen und Zürich. Zum Teil stammen die Namensträger aus Eiken, zum Teil aus Frankreich (Elsass) und Deutschland. In Deutschland (Westfalen) muss der Name sehr verbreitet sein. Er leitet sich wohl vom Vornamen Johannes ab. Dem Namen begegnen wir in verschiedensten Schreibweisen: Jon, Jahn, Jone, im 18. Jahrhundert einheitlich John.

Ries

Ries

Ries ist ein im Aargau und in verschiedenen anderen Kantonen verbreitetes Geschlecht. Der Name kann auf die Körpergrösse zurückgeführt werden. In Eiken war das Geschlecht immer bescheiden vertreten. 1876 betrieb Peter Ries die letzte Buschwirtschaft im Dorf.

Rohrer

Rohrer

Das Geschlecht der Rohrer, früher oft Rorer geschrieben, war ehemals im ganzen Fricktal und jenseits des Rheins verbreitet. Ausser in unserer engeren Heimat lebt es heute noch in einer ganzen Reihe von Kantonen, speziell in Bern, Ob- und Nidwalden. Angenommen wird, dass der Herkunftsort der Fricktaler Rohrer Sachseln ist. Urkundlich ist dies allerdings (noch) nicht nachgewiesen. Der Name deutet auf einen Anwohner eines sumpfigen Geländes an einem See oder Fluss hin, daher auch die Sumpfpflanze im Wappen. Die Rohrer stammten vom Gehöft Rohren in Nidwalden und kamen im 14. Jahrhundert nach Sachseln. Als erster Rohrer in Eiken wird 1547 in einer Laufenburger Urkunde Untervogt Rudolf Rohrer erwähnt. Im Jahre 1784 war Johannes Rohrer Sonnenwirt.

Schmid

Schmid

Dieser Familienname ist in der ganzen Schweiz und im Ausland sehr verbreitet. Er ist zweifellos auf das Schmiedehandwerk zurückzuführen. 1493 wird in einer Jahrzeitstiftung Rudolf Schmid erwähnt, den man nennt der Müller.

Schwarb

Schwarb

Das Geschlecht war in unserem Dorf immer zahlreich vertreten. Nach dem schweizerischen Familienbuch kam es in der Schweiz ursprünglich nur in Eiken vor. In anderen Kantonen wohnende Schwarb sind also Eiker Bürger, eventuell Doppelbürger. Schwarb könnte die Bezeichnung für einen Landarbeiter gewesen sein, der für andere entlöhnte Arbeiten verrichtete. Auch bezeichnete man ein Heugerät, eine Art Rechen, als Schwarb. Nach einer Laufenburger Urkunde war 1596 Ulrich Schwarb Gerichtsmann. 1652 wird der Müller Hans Schwarb erwähnt, 1690 der Sigrist Hans Schwarb.

Schwarz

Schwarz

Dieser Familienname könnte auf die Haarfarbe zurückzuführen sein. Das Geschlecht ist in der Schweiz und im Ausland weit verbreitet. Der Name war in früheren Jahrhunderten stärker vertreten als heute. 1622 ist Ulrich Schwarz in einem Gerichtsprotokoll erwähnt, 1733 arbeitete Fridlin Schwarz als Maurer in der Kirche, 1778 war Joseph Schwarz Lehenwirt auf dem «Rössli».

Dorfnamen aus dem 20. Jahrhundert

Bis Mitte des letzten Jahrhunderts gab es in Eiken noch sehr wenig «dorffremde» Namen. Daher kam es häufig vor, dass es vom selben Geschlecht beispielsweise mehrere Emil, Karl, August, Josef usw. gab. Man behalf sich deshalb mit Dorfnamen, die ihren Ursprung meist im Vornamen oder Beruf des Ahnen hatten.

Die folgende Auflistung von Dorfnamen, die bis Mitte des 20. Jahrhunderts gang und gäbe waren, ist nicht vollständig (mitgeteilt von Olivia Schwarz-Dinkel und weiteren Personen):

Im Oberdorf:
Balzerhansis, Bölsterlis, Dominis, Filippe, Gabriele, Hansjohne, Jakebs, Müllerfriedlis, Munihalters, Nazis, Ruediswäbers, Stäffelis, Talanni.

Im Mitteldorf:
Alwisis, Amtschribers, Bauete, Bergsepp, Bombe Max, Chillhöflers, Gässlitonis, Gmeischribers, Hänsjokebe, Harrassemachers, Lehrers, Liselis, Melchlers, Mürelis, Murenazzis, Ottis, Pumpeli, Regelas, Salzlädelis, Schnuggelis, Seppelis, Steffis, Talfriedlis, Tönis Anneli, Triber-Vici, Uhrenmachers, Wagnermaxe, Wäscheris, Zugerlis, Züribieters.

Im Ausserdorf:
Ambrosis, Chemifägers, Gätterlischriners, Güggslers, Leopolde, Seilers, Tönelis.

Im Kaltenbrunnen:
Ernschtes, Schniders, Weibels.

Benedikta Brutschi

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