Eiken und seine Nachbarn

Die Vogtei

Das Eiker Gemeindewappen ist verhältnismässig jung. Die Aargauer Wappenkommission, in welcher der Rheinfelder Lehrer und Historiker Anton Senti das Fricktal vertrat, hat in Zusammenarbeit mit dem aus Eiken stammenden Bezirksverwalter August Rohrer das heutige, 1949 von der Gemeindeversammlung genehmigte Wappen entworfen. Es nimmt Bezug auf die einstige Vogtei Eiken, die neben Eiken die Dörfer Schupfart, Obermumpf, Münchwilen und Stein umfasste. Eiken als Wohnsitz des Vogtes war sozusagen «Hauptort» der Vogtei. Er wird im Wappen durch den Amtsstab des Vogtes symbolisiert. Vier Kornähren stehen für die übrigen Ortschaften, in denen, wie auch in Eiken, der Ackerbau eine herausragende Rolle spielte. Auch die Farben Rot-Gold sind nicht zufällig: Es sind die Farben der Stadt Rheinfelden.

Das Gebiet des heutigen Fricktals gehörte als Teil des Breisgaus zu Vorderösterreich. Nach dem Ende des Dreissigjährigen Krieges wurde Freiburg 1650 Sitz der vorderösterreichischen Regierung. Ihr untergeordnet war das Oberamt der Herrschaft Rheinfelden in Rheinfelden. Diese gliederte sich in die Landschaften – auch Obervogteien genannt – Rheintal, Möhlinbach und Fricktal, denen je ein von den Ortsvorstehern gewählter Obervogt vorstand. Die Landschaft Fricktal umfasste die Vogteien Frick, Hornussen, Niederzeihen, Herznach, Wölflinswil, Wittnau und Eiken. Unter dem Begriff Fricktal verstand man ursprünglich lediglich Frick mit den umliegenden Ortschaften. Erst gegen Ende des 18. Jahrhunderts wurde allmählich das ganze habsburgische Territorium südlich des Hochrheins Fricktal genannt.

In der Vogtei Eiken war bezüglich der Einwohnerzahl Eiken mit Abstand der grösste Ort. Im Jahre 1788 wohnten hier 577, in Obermumpf 363, in Schupfart 323, in Stein 165 und in Münchwilen 144 Menschen. Damit war die Vogtei Eiken etwas grösser als die Frick, Gipf und Oberfrick umfassende Homburger Vogtei.

Innerhalb der Vogtei erfreuten sich die einzelnen Dörfer einer grossen Unabhängigkeit, was insbesondere für Eiken, Schupfart und Obermumpf zutraf. Alle Dörfer besassen einen Bann, also einen eigenen Wirtschaftsraum. Dies erforderte, dass sich die Dorfgemeinschaften weitgehend selbständig organisierten und gar eigene Kassen führten.

Alter Grenzstein der Banngrenze Eiken/Münchwilen. (Foto: UrsBerger)

Alter Grenzstein der Banngrenze Eiken/Münchwilen. (Foto: UrsBerger)

Der Vogt

An der Spitze der Vogtei stand ein von den Bürgern gewählter und vom Oberamt ernannter Vogt, welcher der dörflichen Oberschicht angehörte. In Eiken stellten im 18. Jahrhundert hauptsächlich die Dinkel die Vogteivorsteher. Da die Vögte in der Regel dem Vogteigericht vorstanden, bei den Verhandlungen «den Stab führten», nannte man sie auch Stabhalter. Aus Eiken ist allerdings eine Ausnahme bekannt: 1767 gab der damals rund siebzigjährige Vogt Marx Dinkel die Leitung des Gerichts ab, worauf das Oberamt Dinkels Sohn Johann als Stabhalter einsetzte.

Nach einer Vogtwahl ernannte das Oberamt normalerweise den Kandidaten mit den meisten Stimmen zum Vogt. Es gab aber hin und wieder Ausnahmen, auch in Eiken: Gegen Ende des 18. Jahrhunderts schwand der Zusammenhalt der Dörfer in der Vogtei. Vor allem Obermumpf und Schupfart verlangten die Selbständigkeit, was dem Eiker Vogt manchen Ärger bereitete. Vor diesem Hintergrund demissionierte 1798 der bald siebzigjährige Stabhalter Johann Dinkel, der als Obervogt amtete. Bei der Wahl eines Nachfolgers erhielt sein Schwiegersohn Joseph John, der Kirchmeier, am meisten Stimmen. Eine Anzahl Bürger protestierte und sprach von trüben Machenschaften anlässlich der Wahl. In der Folge ernannte das Oberamt den an zweiter Stelle gewählten Johann Dinkel, Gerber, provisorisch auf drei Jahre zum Vogt. Es sei ratsamer, einen Vogt zu ernennen, der nicht mit dem alten Vogt und Obervogt verwandt sei, argumentierte das Oberamt. Der frühere Vogt hatte offenbar zu sehr seinen eigenen und den Vorteil seiner Anhänger im Auge gehabt, als das Gesamtwohl der Vogtei. Immerhin: Der verhinderte Joseph John kam wenige Jahre später doch noch zu Amt und Würden, als ihn die Eiker, mittlerweile Aargauer geworden, zu ihrem ersten Gemeindeammann wählten.

Der Vogt war für den Vollzug der obrigkeitlichen Befehle verantwortlich. Als Oberhaupt der Vogtei wachte er über Ruhe und Ordnung, wirkte als Friedensrichter und Untersuchungsbeamter und leitete die Gemeindeversammlungen. Eine wichtige Aufgabe war die Einschätzung der Steuerpflichtigen. Dem Vogt zur Seite standen, ebenfalls von den Bürgern gewählte, Geschworene. In der Vogtei Eiken hatte jeder Ort mindestens einen Geschworenen, Eiken gar drei.

Im Vordergrund das Dinkelhaus oberhalb der Kirche, dahinter das Vögtlihaus, das im 18. Jahrhundert von der Vogtfamilie Dinkel bewohnt wurde. (Bild: zVg Peter Dinkel)

Im Vordergrund das Dinkelhaus oberhalb der Kirche, dahinter das Vögtlihaus, das im 18. Jahrhundert von der Vogtfamilie Dinkel bewohnt wurde. (Bild: zVg Peter Dinkel)

Das Vogteigericht

Das Vogteigericht bestand aus insgesamt zwölf Richtern aus den einzelnen Ortschaften, dem Stabhalter als Vorsitzenden sowie einem Gerichtsschreiber. In der Regel war bei den Verhandlungen nicht das ganze Gremium anwesend. Im Bereich des Strafrechts zeigte sich das Gericht nur bei geringfügigen Vergehen wie beispielsweise Ehrverletzungen zuständig. Seine Kompetenzen lagen vielmehr auf der zivilrechtlichen Ebene, etwa bei Erbstreitigkeiten und Erbteilungen oder bei der Fertigung von Kauf-, Tausch- und Eheverträgen. Das Gericht ergänzte sich selbst und ernannte von sich aus einen Nachfolger für ein aus dem Amt geschiedenes Mitglied. An dieser Stelle sei bemerkt, dass in Stein auch das Stift Säckingen niedergerichtliche Rechte ausübte.

Im 18. Jahrhundert war die Eiker Vogtei ein loser Verband, dessen wichtigste Klammern der Vogt und das Vogteigericht gewesen sein dürften. Im Laufe des Jahrhunderts gab es, wie oben bereits angesprochen, vor allem in Obermumpf und Schupfart Bestrebungen für eine gänzliche Loslösung von der Vogtei, ein Prozess, der erst nach der Jahrhundertwende im neuen Kanton Aargau seinen Abschluss fand. In diesen Dörfern traten Geschworene vermehrt als eigentliche Ortsvorsteher in Erscheinung, schliesslich wählte man sogar eigene Bürgermeister. Auch Eiken führte dieses Amt in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts ein.

Der Streit mit Frick um die Bannwartsgarben

Zwischen Eiken und Frick entbrannte ein langwieriger Streit um die sogenannten Bannwartsgarben. Auswärtige, die im Fricker Bann Land bewirtschafteten, mussten bei der Ernte auf jedem angebauten Grundstück eine Garbe als Lohn für die Fricker Bannwarte zurücklassen. Dies galt auch für Eiker Bauern, nicht aber für die Oeschger, die gemäss Fricker Dorfrecht von dieser Regel ausgenommen waren.

Bei den Eikern, die im Fricker Bann im Gebiet Seckenberg und Brachmatt Land bewirtschafteten, stiess diese Abgabe gegen Ende des 18. Jahrhunderts zunehmend auf Kritik. Dass auch für kleine Parzellen eine ganze Garbe hergegeben werden musste, empfanden die Eiker als unverhältnismässig. Im Sommer 1793 verlangten sie, dass die Bannwartsgarbe nur noch entrichtet werden solle bei Grundstücken ab einer Fläche von mindestens einer halben Juchart (18 Aren), für kleinere Parzellen soll der Bannwart statt einer Garbe 6 Kreuzer erhalten.

Das Oberamt drängte die beiden Ortsvorsteher, Homburger Vogt Anton Mösch aus Frick und Obervogt Johann Dinkel, zu einer gütlichen Einigung. Mösch pochte auf die Einhaltung des überlieferten Rechts. Doch das Oberamt selbst hielt die bisherige Regelung für ungerecht und für bedürftige Landbesitzer als drückend. Es verfügte am 22. Juni 1793, dass ab dem kommenden Jahr die Fricker Bannwarte gemäss dem Vorschlag der Eiker entlöhnt werden sollen.

Die Gemeinde Frick akzeptierte den Entscheid nicht und beauftragte den Juristen Anton Tröndlin, beim Oberamt Rekurs einzulegen. Die Eiker kümmerte dies wenig, und als der Fricker Bannwart seinen Naturallohn auf dem Seckenberg einsammeln wollte, fand er auf den kleineren Grundstücken keine Garbe vor. Entrüstet protestierte der Homburger Vogt Mösch beim Oberamt. Dieses erklärte das Vorgehen der Eiker für rechtens, da gegen den Entscheid vom 22. Juni 1793 kein Rekurs eingegangen war. Nun richtete sich der Zorn der Fricker gegen Anton Tröndlin. Dieser aber versicherte hoch und heilig, den Rekurs innerhalb der gesetzten Frist per Post dem Oberamt zugestellt zu haben.

Für die Fricker war die Antwort des Oberamtes äusserst kränkend und beschwehrend, umso mehr, als die Bürger von Frick weiterhin Bannwartsgarben nach Schupfart, Herznach, Hornussen und Kaisten entrichten mussten, auch für Parzellen, die kleiner als eine halbe Juchart waren. Frick sah ein Recht aus undenklichen Zeiten verletzt und gelangte an die vorderösterreichische Regierung. Diese schützte das hergebrachte Recht und hob den Entscheid des Oberamtes auf. Dass diese und ähnliche Auseinandersetzungen das Verhältnis zwischen Eiken und Frick trübten, ist verständlich.

Eiken und Sisseln – zwei Dörfer, ein Bürgerrecht

Die ältesten Erwähnungen des Namens Sisseln stammen aus dem 14. Jahrhundert:
uff der Sisslen, in Sisellen (1327), in der Sislen (1328). Unklar ist, ob damit eine Flur oder eine Siedlung gemeint war. 1550 nennt eine Urkunde zwei Höfe in der Sysseln, die zwei Eikern gehörten. Zweifellos war die Sissle Namensgeberin des Dorfes. Der Gewässername soll sich vom alteuropäischen Flussnamen Sissila ableiten und «die Fliessende» bedeuten.

Zu Eiken gehörig?

Sisseln habe einst zu Eiken gehört und sei erst mit oder nach der Kantonsgründung 1803 eine selbständige Gemeinde geworden, lautet eine gängige Meinung. Dass die beiden Dörfer bis ins 19. Jahrhundert hinein gemeinsam Wald bewirtschafteten und gegenseitig die Ortsbürgerrechte anerkannten, untermauert obige Aussage.

Der Sissler Flurplan von 1780 belegt allerdings, dass das Dorf damals einen eigenen Bann besass. Über eine allfällige Zugehörigkeit Sisselns zur Vogtei Eiken schweigt der Plan. Auch sucht man Sisseln, im Gegensatz zu Eiken, auf den Listen der in der Herrschaft Rheinfelden in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts durchgeführten Volksund Viehzählungen vergeblich. Und schliesslich führt die 1801 vom Läufelfinger Pfarrer Markus Lutz herausgegebene Beschreibung des vorderösterreichischen Fricktals Sisseln als selbständige Gemeinde auf.

Tatsächlich unterstand das Dorf am Rhein, wie Ittenthal, einst der zur Herrschaft Laufenburg gehörenden Vogtei Kaisten. In der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts erscheinen Sisseln und Ittenthal als eigenständige, von Kaisten losgelöste Vogteien mit Vogt und Geschworenen. Ein Güterverzeichnis von 1703 nennt Hans Jäggin, Vogt in dem Dorff Süsslen, als Stabführer, also als Vorsteher des örtlichen Vogteigerichts. Das Verzeichnis bemerkt zudem, dass das Gebiet oberhalb des Baches, gemeint östlich der Sissle, zur Herrschaft Laufenburg gehöre, dasjenige unterhalb der Sissle zur Herrschaft Rheinfelden. Der letzte Sissler Vogt, Johann Ruflin, wurde nach der Kantonsgründung erster Gemeindeammann von Sisseln.

Die erste Seite des Verzeichnisses des Stiftes Säckingen über die Bodenzinse zu Sisseln 1702 nennt Hans Jäggin als Sissler Vogt. Sisseln war damals bereits eine selbständige, wenn auch sehr kleine Vogtei. (Quelle: StAAG AA6513)

Die erste Seite des Verzeichnisses des Stiftes Säckingen über die Bodenzinse zu Sisseln 1702 nennt Hans Jäggin als Sissler Vogt. Sisseln war damals bereits eine selbständige, wenn auch sehr kleine Vogtei. (Quelle: StAAG AA6513)

Gemeinsame Nutzungsrechte

Obwohl Eiken und Sisseln zwei voneinander unabhängige Vogteien bildeten und zwei verschiedenen Herrschaften angehörten, waren die beiden Dörfer durch die räumliche Nähe, durch familiäre Beziehungen und vor allem durch gemeinsam ausgeübte Nutzungsrechte eng miteinander verbunden. Bauern aus Eiken und den umliegenden Dörfern bewirtschafteten das Sisslerfeld. Im 16. Jahrhundert schlossen sich die Nutzer eines grossen Teils des Sisslerfeldes zu einer Genossenschaft, den Sisselngenossen, zusammen. Sie betrieb ein weitläufiges Bewässerungssystem und organisierte die Bewässerung des Landes. Die Genossen bestimmten einen Verantwortlichen, den Sisselfeldmeister, der die Bewässerungseinrichtungen betreute, die Abgaben der Mattenbesitzer einzog und der Genossenschaft die Jahresrechnung präsentierte. Das benötigte Wasser aus der Sissle wurde beim Eiker Wuhrhüsli in den Hauptkanal geleitet. Nachdem ein Hochwasser 1851 dieses zerstört hatte, liess man die Bewässerungsanlagen verfallen.

Aufteilung von Land und Wald

Nach der Gründung des Aargaus wurde 1806 das linksrheinische Gebiet der Stadt Säckingen, das bis in das Sisslerfeld hineinreichte, unter den drei an den Säckinger Bann stossenden Gemeinden Stein, Münchwilen und Sisseln aufgeteilt. Verteilt wurde damals auch eine im Zentrum des Sisslerfeldes gelegene, 221 Jucharten umfassende Fläche, die einst dem Stift Säckingen gehört hatte. Gemäss der nach hartem Ringen erzielten Einigung zwischen den anstossenden Gemeinden fielen Eiken 121, Sisseln 70 und Münchwilen 30 Jucharten zu. Lange dauerten auch die Verhandlungen und Auseinandersetzungen zwischen Eiken und Sisseln um die Aufteilung des gemeinsam genutzten Waldes, welcher der Grund für die gegenseitige Anerkennung der Ortsbürgerrechte war. 1810 wurde der Wald im Verhältnis der damaligen Einwohnerzahlen der beiden Dörfer aufgeteilt, wobei Eiken drei Viertel der Waldfläche erhielt. Den Eikern wurde zudem eine 12 Meter breite Verbindung zwischen ihrem Wald und dem Rhein zugestanden. Sie sollte dem Abtransport von Baumstämmen dienen. Der noch heute bestehende, gut 130 Meter lange Korridor trennt den Sissler vom Kaister Bann.

Die um 1840 aufgenommene Michaeliskarte zeigt deutlich den Verlauf der Banngrenze zwischen Eiken und Sisseln sowie den zum Rhein führenden «Eiker Korridor». (Quelle: AGIS)

Die um 1840 aufgenommene Michaeliskarte zeigt deutlich den Verlauf der Banngrenze zwischen Eiken und Sisseln sowie den zum Rhein führenden «Eiker Korridor». (Quelle: AGIS)

Die kirchliche Verbindung Eikens zu Münchwilen und Sisseln

In seiner 1844 publizierten Beschreibung des Aargaus bemerkt der damalige Kantonsarchivar Franz Xaver Bronner:

Auf einem angenehmen Hügel bei Münchwilen, einem Dörfchen zwischen Stein und Eiken im Frickthale, erhebt sich eine alte Einsiedelei mit einem geweihten Kirchlein. Das Kirchlein sei zur Ehre der heiligen Ursula eingeweiht worden und der Pfarrer von Eiken müsse jährlich am St. Ursula-Feste und an der Kirchweihe feierlichen Gottesdienst darin halten.

Die nach Eiken kirchgenössigen Münchwiler strebten in den 1860er-Jahren einen Anschluss an die Pfarrei Stein an. Es kam zu ernsthaften Verhandlungen mit der dortigen Kirchgemeinde, die keine definitiven Forderungen stellte. Ein Konflikt entbrannte um das Münchwiler Kapellengut. Die Kirchgemeinde Eiken verlangte, dass die Kapellengüter von Münchwilen und Sisseln der Kirchenpflege Eiken unterstellt werden. Münchwilen hingegen berief sich auf einen Regierungsbeschluss von 1860, wonach das Kapellengut alleiniges und unbedingtes Eigentum der Gemeinde Münchwilen sei.

Bei einem weiteren Streit zwischen den beiden Gemeinden ging es 1892 um den Eingang zum Eiker Friedhof. Eiken beabsichtigte, im Osten des Friedhofs einen neuen Zugang anzulegen, Münchwilen verlangte hingegen einen Eingang von Norden her. Da die Gemeinde Eiken nicht nachgab, legte Münchwilen einen eigenen Friedhof an, der 1893 eingeweiht wurde.

Nachdem die Sissler während Jahrhunderten der Pfarrei Frick angehört hatten, kamen sie nach langem Hin und Her 1797 in die Obhut der Pfarrei Eiken. Beim Bau der heutigen Kirche 1873 verewigten sich die drei zur Pfarrei und Kirchgemeinde Eiken gehörenden Ortschaften mit je einem Wappen an einem Kirchturmfenster:

Eiken: eine Kirche mit zwei Türmen
Münchwilen: ein Mönch mit schwarzer Kutte auf weissem Grund
Sisseln: auf grünem Grund ein schräges, blaues Band

Wer diese Wappen entworfen hat, ist nicht bekannt. Diejenigen von Eiken und Sisseln wurden nie als offizielle Gemeindewappen geführt, einzig das Münchwiler Wappen hat bis heute überlebt, wenn auch mit anderen Farben. Das Fenster wurde 1952 anlässlich einer Kirchenrenovation zugemauert, als man auf der Aussenwand das Bild des hl. Vinzenz anbrachte. Die Glasscheibe mit den Wappen wurde hinter der Mauer belassen.

Seit 1980 bilden die Pfarreien Eiken und Stein einen Seelsorgeverband. Die Protestanten Eikens und Münchwilens sind nach Frick kirchgenössig, während diejenigen von Stein und Sisseln zur Pfarrei Stein gehören.

Die Verbundenheit mit Säckingen

Eiken ist nicht nur mit den Nachbargemeinden verbunden, sondern über die Landesgrenze hinweg traditionell auch mit der Stadt Bad Säckingen und speziell mit dem Münster, das die Gebeine des hl. Fridolin, den man einst auch als «Landespatron» des Fricktals bezeichnete, beherbergt.

Eindrücklich kam die Verbundenheit der Eiker mit Säckingen anlässlich des Baus der Münstertürme 1724–1726 zum Ausdruck. Von Steinbrüchen aus der Umgebung von Ittenthal führten die Fricktaler grünen Sandstein für den Turmbau nach Säckingen. Die ersten Fuhren, insgesamt 39, wurden von den Ortsvorgesetzten begleitet. Insgesamt waren es 1162 Steinfuhren, welche die Fricktaler Gemeinden unentgeltlich zum Bau der Münstertürme leisteten. Aus der Vogtei Eiken haben die Eiker 83 Fuhren übernommen, die Schupfarter 57, die Steiner 39, die Obermumpfer 26 und die Münchwiler 18.

Diese grosszügige Mithilfe beim Münsterbau wurde in einer Urkunde besonders vermerkt, die 1727 in eine der Turmkugeln gelegt wurde: Aus ganz besonderem gläubigem Vertrauen zum heiligen Behüter des Vaterlandes, Fridolin, hat die Landschaft Fricktal fast alle Steine zum Bau dieser Türme in unentgeltlicher Arbeit durch sogenannte Ehrenfuhren herbeigeführt.

Wenn die Fricktaler über den Rhein schauen und die Fridolinstürme sehen, dürfen sie sich mit Stolz daran erinnern, dass ihre Vorfahren einst mitgeholfen haben, diese Wahrzeichen unsere Landschaft zu errichten. Jedes Jahr im März wird in Bad Säckingen zum Gedenken an den Stadtpatron das Fridolinsfest durchgeführt. Beim feierlichen Pontifikalamt mit anschliessender Prozession, an welcher der Schrein mit den Gebeinen des Heiligen durch die geschmückte Altstadt getragen wird, nehmen auch heute noch zahlreiche Gläubige aus Eiken teil.

Benedikta Brutschi

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